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Besitz mehrerer verbotener Waffen – nur ein Vergehen.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4960Jus-Extra OGH-St 2015, 15 Heft 358 v. 1.10.2015

WaffG § 50 Abs 1 Z 2

Werden durch ein und dieselbe Tat mehrere nach § 17 WaffG verbotene Waffen unbefugt besessen, wird

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