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§ 53 Abs 1 erster Satz StGB stellt auf eine „strafbare Handlung“ ab – auch auf „Finanzvergehen“.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4958Jus-Extra OGH-St 2015, 15 Heft 358 v. 1.10.2015

StGB § 53 Abs 1, FinStrG § 26 Abs 1

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