vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutz Dritter beim Verfall.

5. OGH – Zivilsachen25.01 StPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5858Jus-Extra OGH-Z 2015, 38 Heft 358 v. 1.10.2015

StPO § 64 Abs 1, StPO § 444 Abs 2

Bei den in § 64 Abs 1 StPO angeführten gegenstandsbezogenen Maßnahmen, zu denen auch der Verfall gehört, sollen diejenigen Personen geschützt werden, die entweder ein dingliches Recht an der (in casu für verfallen erklärten und damit in das Eigentum des Bundes übergangenen) Sache haben oder denen obligatorische Rechte auf die Sache zustehen (mwN). E 18.6.2015, 1 Ob 69/15a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte