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Vereinsschiedsgerichte, Anrufung, Kostenvorschuss.

5. OGH – Zivilsachen40.10 VereinsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5859Jus-Extra OGH-Z 2015, 38 Heft 358 v. 1.10.2015

VerG § 8, ZPO § 577

Wird die Anrufung der gemäß § 8 Abs 1 VerG vorgesehenen Schlichtungseinrichtung („Vereinsschiedsgericht“) vom Erlag eines Kostenvorschusses abhängig gemacht, so ist aufgrund der – bereits wegen der „Kostenhürde“ gegebenen – Unzumutbarkeit der Anrufung die sofortige Beschreitung des Rechtswegs zulässig.

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