EStG 1998 § 15 Abs 1, EStG 1998 § 19 Abs 1, EStG 1998 § 25 Abs 1, BAO § 4 Abs 1, BAO § 23 Abs 3
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt Grundstücke, liegt im Unterschied zwischen dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis und dem Verkehrswert ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor (vgl E 28.2.1973, 1192/72, VwSlg 4508/F; dies auch dann, wenn die Überlassung an die Ehefrau des Arbeitnehmers erfolgt).