ASVG § 4, ASchG § 78a
Das ArbeitnehmerschutzG gibt keineswegs vor, ob mit den Arbeitsmedizinern ein Dienstvertrag, ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag abzuschließen ist.
VwGH, 18.08.2015, 2013/08/0121
ASVG § 4, ASchG § 78a
Das ArbeitnehmerschutzG gibt keineswegs vor, ob mit den Arbeitsmedizinern ein Dienstvertrag, ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag abzuschließen ist.
VwGH, 18.08.2015, 2013/08/0121