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Keine Analogie bei § 68 ASGG.

5. OGH – Zivilsachen68.02 ASGGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5838Jus-Extra OGH-Z 2015, 34 Heft 357 v. 1.9.2015

ASGG § 68

Bei einer außerhalb des Anwendungsbereichs des § 68 ASGG erfolgten Zurückweisung eines neuerlichen Leistungsantrags wegen entschiedener Sache gemäß § 68 Abs 1 AVG kommt eine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 68 ASGG nicht in Betracht.

OGH, 28.04.2015, 10 ObS 17/15w

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