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Karte für Geduldete, Antragsrecht.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5967Jus-Extra VwGH-A 2015, 28 Heft 357 v. 1.9.2015

FPG § 46a Abs 1a

Ein Fremder hat das Recht, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte für Geduldete zu stellen. Ein solcher Antrag ist daher nicht zurückzuweisen, sondern einer meritorischen Erledigung zuzuführen.

VwGH, 19.05.2015, 2015/21/0001

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