FPG § 46a Abs 1a
Ein Fremder hat das Recht, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte für Geduldete zu stellen. Ein solcher Antrag ist daher nicht zurückzuweisen, sondern einer meritorischen Erledigung zuzuführen.
VwGH, 19.05.2015, 2015/21/0001
FPG § 46a Abs 1a
Ein Fremder hat das Recht, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte für Geduldete zu stellen. Ein solcher Antrag ist daher nicht zurückzuweisen, sondern einer meritorischen Erledigung zuzuführen.
VwGH, 19.05.2015, 2015/21/0001