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Befangenheit, Entscheidung im zweiten Rechtsgang.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5962Jus-Extra VwGH-A 2015, 27 Heft 357 v. 1.9.2015

VwGVG § 17, AVG § 7

Der Umstand, dass nach Aufhebung eines Berufungsbescheids durch den VwGH im danach fortgesetzten Verfahren derselbe Organwalter wie im vorangegangenen Berufungsverfahren – nunmehr allerdings in Bindung an die aufhebende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes – (als Richter des Verwaltungsgerichtes) tätig wurde, bildet für sich allein noch keinen Grund für die Annahme einer Befangenheit.

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