AVOG 2010 § 12 Abs 5
§ 12 Abs 5 AVOG 2010 ermöglicht die Ausübung der nach dem GlücksspielG zustehenden Kontrollbefugnisse durch alle Finanzämter ungeachtet ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches.
VwGH, 30.06.2015, 2012/17/0270
AVOG 2010 § 12 Abs 5
§ 12 Abs 5 AVOG 2010 ermöglicht die Ausübung der nach dem GlücksspielG zustehenden Kontrollbefugnisse durch alle Finanzämter ungeachtet ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches.
VwGH, 30.06.2015, 2012/17/0270