AVG § 13 Abs 3, AVG § 63
I. Ein Rechtsmittel durch eine GmbH kann nur dann wirksam erhoben werden kann, wenn es gem § 18 GmbH, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, unter Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer eingebracht wird.
II. Ist ein Rechtsmittel einer GmbH nur von einem von zwei nur gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern unterfertigt, ist ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG zu erteilen.