AWG 2002 § 37, AWG 2002 § 62
I. Eine Anlage, in der Baurestmassen zur Verfüllung von Künetten, als Sand für Tennisplätze und als Straßenbaumaterial aufbereitet werden, bedarf einer Bewilligung nach § 37 AWG 2002; sie erfüllt nicht den Ausnahmetatbestand des § 37 Abs 2 AWG 2002.