Datenschutz, Fluggastdatensätze, PNR.
AEUV Art 16, AEUV Art 82 Abs 1 lit d, AEUV Art 87 Abs 2 lit a, GRC Art 7, GRC Art 8, GRC Art 52 Abs 1
Mit dem gegenständlichen Antrag des Europäischen Parlaments auf ein Gutachten nach Art 218 Abs 11 AEUV vom 30.1.2015, eingetragen in das Register des Gerichtshofs am 3.3.2015, wird der Gerichtshof gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25.11.2014 um Klärung der Frage der Vereinbarkeit des geplanten Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) mit den Verträgen der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte ersucht. Der Gerichtshof soll zum einen klären, ob das geplante Abkommen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit den Bestimmungen der Verträge (Art 16 AEUV) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art 7, 8 und 52 Abs 1 GRC) in Bezug auf das Recht natürlicher Personen auf den Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Hierbei äußert das Europäische Parlament erhebliche Zweifel daran, dass das geplante Abkommen – wie es im Juli 2014 dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt wurde – mit den genannten Bestimmungen vereinbar ist und wirft insbesondere Fragen nach der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit des festgestellten Grundrechtseingriffs auf. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit stellen sich insbesondere Fragen hinsichtlich der Anwendung des Abkommens auf sämtliche Fluggäste, hinsichtlich des Vorliegens genügender objektiver Kriterien, durch die der Zugang der kanadischen Behörden zu den Daten beschränkt werden kann, hinsichtlich des Vorliegens einer Rechtfertigung für die vorgesehene Speicherdauer für die Daten von fünf Jahren und ob die Überwachung durch eine unabhängige Stelle sichergestellt ist. Neben diesem ersten großen Fragenkomplex soll zum anderen geklärt werden, ob Art 82 Abs 1 lit d und Art 87 Abs 2 lit a AEUV die zutreffende Rechtsgrundlage für den Rechtsakt des Rates über den Abschluss des geplanten Abkommens mit Kanada sind oder ob dieser Rechtsakt auf Art 16 AEUV gestützt werden muss.