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Mehrere verleumndnerische Vorwürfe in einer Vernehmung bilden nur eine strafbare Handlung.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4906Jus-Extra OGH-St 2015, 7 Heft 355 v. 1.6.2015

Mehrere verleumndnerische Vorwürfe in einer Vernehmung bilden nur eine strafbare Handlung.

StGB § 297 Abs 1

Werden im Rahmen einer Vernehmung mehrere Vorwürfe gegen eine Person erhoben, wird dadurch lediglich eine als Verleumdung strafbare Handlung begründet. Dabei kommt der zweite Strafsatz des § 297 Abs 1 StGB dann zur Anwendung, wenn zumindest eine der fälschlich angelasteten Handlungen mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.

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