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Ratenplanzahlung bei Mängel.

5. OGH – Zivilsachen20.06 KonsumentenschutzSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5767Jus-Extra OGH-Z 2015, 20 Heft 355 v. 1.6.2015

Ratenplanzahlung bei Mängel.

KSchG § 6 Abs 1 Z 6, BTVG § 10, ABGB § 1052, ABGB § 1170

Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

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