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Ratenplanzahlung bei Mängel.

5. OGH – Zivilsachen20.06 KonsumentenschutzSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5768Jus-Extra OGH-Z 2015, 20 Heft 355 v. 1.6.2015

Ratenplanzahlung bei Mängel.

KSchG § 6 Abs 1 Z 6, KSchG § 6 Abs 1 Z 7, ABGB § 1052

Die im § 6 Abs 1 Z 6 und 7 KSchG normierten Verbote eines Ausschlusses oder der Einschränkung des Rechtes des Verbrauchers, seine Leistung nach § 1052 ABGB bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern oder ein nach dem Gesetz sonst zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kommen nur insoweit zum Tragen, als nicht von vornherein das genannte Leistungsverweigerungsrecht ausgeschlossen werden kann, wohl aber kann in einer Vertragsphase, da noch oder wieder gegenseitiges Vertrauen herrscht, auch vom Verbraucher die Vorausleistung zugesagt werden.

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