vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfragesetzung für zielführende Exekution ist zumutbar.

5. OGH – Zivilsachen20.13 UVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5730Jus-Extra OGH-Z 2015, 12 Heft 353 v. 1.4.2015

UVG § 3, UVG § 8

Es ist dem durch den Kinder und Jugendhilfeträger vertretenen Kind zumutbar, bei häufigem Wohnsitzwechsel oder bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Unterhaltsschuldnerin jene Maßnahmen (ZMRAnfrage, Hauptverbandsabfrage) zu setzen, die eine zielführende Exekution ermöglichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte