UVG § 3, UVG § 8
Es ist dem durch den Kinder und Jugendhilfeträger vertretenen Kind zumutbar, bei häufigem Wohnsitzwechsel oder bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Unterhaltsschuldnerin jene Maßnahmen (ZMRAnfrage, Hauptverbandsabfrage) zu setzen, die eine zielführende Exekution ermöglichen.