UVG § 3 Z 2
Einmalig anfallende Zahlungen für einen Sonderbedarf (hier: Zahnregulierung) sind auch dann kein „laufender“ Unterhalt, wenn dem Unterhaltsschuldner Teilzahlungen eingeräumt wurden.
OGH, 25.11.2014, 10 Ob 63/14h
UVG § 3 Z 2
Einmalig anfallende Zahlungen für einen Sonderbedarf (hier: Zahnregulierung) sind auch dann kein „laufender“ Unterhalt, wenn dem Unterhaltsschuldner Teilzahlungen eingeräumt wurden.
OGH, 25.11.2014, 10 Ob 63/14h