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Unterlassungsexekution, Immissionen, Unterlassungsverpflichtung.

5. OGH – Zivilsachen23.04 ExekutionsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5734Jus-Extra OGH-Z 2015, 13 Heft 353 v. 1.4.2015

EO § 355, ABGB § 413, WRG § 39

§ 413 ABGB (vergleichbar § 39 WRG) konkretisiert als Spezialbestimmung für Maßnahmen zur Abwehr des Wassers das allgemeine in § 364 Abs 1 ABGB zum Ausdruck gebrachte nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot. Ein auf § 413 ABGB beruhender Unterlassungstitel ist daher gleich wie ein allgemeiner nachbarrechtlicher Titel zu behandeln.

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