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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist gemeinschaftlich; gleichgeschlechtliche Partner.

5. OGH – Zivilsachen20.02 KBGGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5724Jus-Extra OGH-Z 2015, 21 Heft 353 v. 1.4.2015

KBGG § 2, KBGG § 5

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ein einheitlicher, von der Betreuung eines Kindes im gemeinsamen Haushalt abhängiger Anspruch, den die Eltern wahlweise ausüben können. Es handelt sich nicht um getrennte Ansprüche des einen und des anderen Elternteils.

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