KBGG § 2, KBGG § 5
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ein einheitlicher, von der Betreuung eines Kindes im gemeinsamen Haushalt abhängiger Anspruch, den die Eltern wahlweise ausüben können. Es handelt sich nicht um getrennte Ansprüche des einen und des anderen Elternteils.