ABGB § 367, ABGB § 371
Für den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß § 371 zweiter Fall ABGB ist das Vorliegen einer der drei Alternativen des § 367 ABGB – Erwerb vom Unternehmer, Vertrauensmann oder in einer Versteigerung – nicht erforderlich.
OGH, 22.10.2014, 1 Ob 173/14v