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Betriebsanlageninhaber, Begriff.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5887Jus-Extra VwGH-A 2015, 11 Heft 353 v. 1.4.2015

GewO 1994 § 79 Abs 1

Eine Auflage gem § 79 Abs 1 GewO 1994 hat sich an den Inhaber der Betriebsanlage zu richten und darf nur gegen diesen normativ wirken. Die – allenfalls iZm mit der Ausübung einer Gewerbeberechtigung stehende – Benutzung einzelner Anlagenteile aufgrund eines Vertragsverhältnisses räumt dem Verwendungsberechtigten nicht jedenfalls auch die Verfügungsmacht über die Betriebsanlage in ihrer Gesamtheit ein.

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