KFG § 103 Abs 2
Die gesetzliche Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 KFG ist nicht davon abhängig, dass rechtmäßiger Weise eine Bestrafung des Lenkers wegen einer Verwaltungsübertretung erfolgen darf.
VwGH, 19.12.2014, Ra 2014/02/0081
KFG § 103 Abs 2
Die gesetzliche Auskunftspflicht gem § 103 Abs 2 KFG ist nicht davon abhängig, dass rechtmäßiger Weise eine Bestrafung des Lenkers wegen einer Verwaltungsübertretung erfolgen darf.
VwGH, 19.12.2014, Ra 2014/02/0081