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Unterhaltsvorschuss, Einstellung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5671Jus-Extra OGH-Z 2015, 2 Heft 351 v. 1.1.2015

UVG § 20 Abs 2

Eine Einstellung der Unterhaltsvorschüsse wegen Eigeneinkommens hat erst mit Ablauf desjenigen Monats zu erfolgen, in dem die erste Lohnauszahlung erfolgt.

OGH, 30.09.2014, 10 Ob 23/14a

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