BDG 1979 § 75
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Beamte durch einseitige Erklärung die vorzeitige Beendigung seines Karenzurlaubes bewirkten könnte.
VwGH, 13.11.2014, Ro 2014/12/0011
BDG 1979 § 75
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Beamte durch einseitige Erklärung die vorzeitige Beendigung seines Karenzurlaubes bewirkten könnte.
VwGH, 13.11.2014, Ro 2014/12/0011