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Karenzurlaub, keine einseitige Beendigung.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5851Jus-Extra VwGH-A 2015, 3 Heft 351 v. 1.1.2015

BDG 1979 § 75

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Beamte durch einseitige Erklärung die vorzeitige Beendigung seines Karenzurlaubes bewirkten könnte.

VwGH, 13.11.2014, Ro 2014/12/0011

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