BPGG § 9 Abs 2
Erfolgt vor Fristablauf die bescheidmäßige Herabsetzung des befristet zuerkannten Pflegegelds und wird die Befristung nicht neuerlich erwähnt, kann daraus nicht zwingend auf die unbefristete Weitergewährung geschlossen werden.
OGH, 19.05.2014, 10 ObS 55/14g