BPGG § 3a, Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Wenn auch die in Österreich aufhältige Klägerin nur eine bulgarische Pension bezieht, ist § 3a BPGG eine ausreichende Anspruchsgrundlage für den Bezug des Pflegegeldes nach dem BPGG.