ALSAG § 10
Das Vorliegen begründeter Zweifel iSd § 10 ALSAG kann nicht deswegen verneint werden, weil in einem Verfahren zur Erlassung eines Behandlungsauftrages nach § 73 AWG 2002, in welchem der potenzielle Beitragsschuldner nicht Partei war, der Amtssachverständige die fraglichen Sachen als Abfall eingestuft hat.