ALSAG § 3 Abs 1a Z 6
I. Es bestehen keine Bedenken dagegen, wenn der abfallfachliche Amtssachverständige (und ihm folgend die belangte Behörde bzw das LVwG) im Zusammenhang mit den inhaltlichen Komponenten eines Qualitätssicherungssytems auf die Kriterien des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006 zurückgreift.