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Iure-gestionis Aktivität.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5631Jus-Extra OGH-Z 2014, 38 Heft 349 v. 1.11.2014

JN § 42 Abs 2, EGJN Art 9

Die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist als Iure-gestionis Aktivität zu qualifizieren. Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern nicht auf staatliche Immunität berufen.

OGH, 20.05.2014, 4 Ob 227/13f

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