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Bei Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes sind auch sanierte erstinstanzliche Gesetzesverletzungen festzustellen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4846Jus-Extra OGH-St 2014, 16 Heft 347 v. 1.9.2014

StPO § 23 Abs 1, StPO § 292

Erstinstanzliche Gesetzesverletzungen sind vom Obersten Gerichtshof in Erledigung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch im Fall ihrer bereits zuvor durch das Rechtsmittelgericht erfolgten Sanierung festzustellen.

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