VBO 1995 § 48 Abs 2 Z 5
Der Entfall des Abfertigungsanspruchs setzt ein Verschulden des Vertragsbediensteten an der berechtigten Kündigung oder Entlassung voraus. Ist die Kündigung oder Entlassung wegen Verfristung letztlich nicht berechtigt, ist der Ausschlusstatbestand somit nicht verwirklicht.