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Berufsschutz.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5607Jus-Extra OGH-Z 2014, 32 Heft 347 v. 1.9.2014

ASVG § 255 Abs 2

Für die Frage des Erhalts des Berufsschutzes nach § 255 Abs 2 ASVG ist gemessen am Konzept des Gesetzgebers und zur Vermeidung einer dem Gleichheitssatz widersprechenden Rechtslage das Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke bei der Frage der Erstreckung der Rahmenfrist anzunehmen, die im Hinblick auf das Gebot der verfassungskonformen Interpretation im Wege der analogen Anwendung des § 255 Abs 4 Z 1 ASVG zu schließen ist.

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