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Devolutionsantrag, Übergang auf das Verwaltungsgericht.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5774Jus-Extra VwGH-A 2014, 23 Heft 347 v. 1.9.2014

B-VG Art 151 Abs 51 Z 8, AVG § 73

Über einen am 31.12.2013 bei einer obersten Verwaltungsbehörde (BMI) anhängigen (zulässigen) Devolutionsantrag, der dem Verwaltungsgericht abgetreten wurde, hat gem Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Für die Zulässigkeit des Devolutionsantrages ist der Zeitpunkt seiner Einbringung entscheidend.

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