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Errichtungsbewilligung für Ambulatorium, Bedarfsprüfung.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5748Jus-Extra VwGH-A 2014, 16 Heft 345 v. 1.6.2014

KaKuG § 3a, Wr KAG § 5

I. Die Erteilung einer Errichtungsbewilligung für ein selbständiges Ambulatorium hängt auch nach der Rechtslage seit der Novelle zum KaKuG BGBl I Nr 61/2010 und den auf dieser Grundlage ergangenen Ausführungsgesetzen der Länder von einem Bedarf nach einer solchen Krankenanstalt ab.

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