LFG § 134
Der Begriff der Sicherheit des Luftverkehrs im § 134 Abs 1 LFG ist weit zu verstehen. Er umfasst nicht nur die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch die Sicherheit von Personen und Sachen auf der Erde.
VwGH, 28.02.2014, 2012/03/0010
LFG § 134
Der Begriff der Sicherheit des Luftverkehrs im § 134 Abs 1 LFG ist weit zu verstehen. Er umfasst nicht nur die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch die Sicherheit von Personen und Sachen auf der Erde.
VwGH, 28.02.2014, 2012/03/0010