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Sicherheit des Luftverkehrs.

3. VwGH – Administrativrecht92 LuftverkehrSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5756Jus-Extra VwGH-A 2014, 17 Heft 345 v. 1.6.2014

LFG § 134

Der Begriff der Sicherheit des Luftverkehrs im § 134 Abs 1 LFG ist weit zu verstehen. Er umfasst nicht nur die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch die Sicherheit von Personen und Sachen auf der Erde.

VwGH, 28.02.2014, 2012/03/0010

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