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Abfallverbringung, Rückführung.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5752Jus-Extra VwGH-A 2014, 17 Heft 345 v. 1.6.2014

AWG 2002 § 71

I. Für die Zulässigkeit einer behördlichen Veranlassung der Rückführung von Abfällen nach § 71 AWG 2002 kommt es auf ein Verschulden des Notifzierenden daran, dass die betreffenden Abfälle nicht zur Gänze in den Versandstaat zurückgelangt sind, nicht an.

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