vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine „Einmann GmbH“, wenn die Alleinaktionärin selbst eine AG mit mehreren Aktionären ist.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4800Jus-Extra OGH-St 2014, 7 Heft 344 v. 1.5.2014

StGB § 153, AktG § 1

Eine dem Sonderfall der „Einmann GmbH“ vergleichbare Lage liegt bei einer zu Lasten einer Aktiengesellschaft, die nur eine Aktionärin hat, begangenen Untreue nicht vor, wenn diese Alleinaktionärin eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheit von Aktionären ist und es an einer Einwilligung all dieser Aktionäre zu einer Selbstschädigung mangelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte