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Auch im Fall einer Alleinaktionärin ist die AG Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4799Jus-Extra OGH-St 2014, 7 Heft 344 v. 1.5.2014

StGB § 153, AktG § 1

Der Einwand, wonach nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Alleinaktionärin Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts sei, setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg (§ 1 AktG).

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