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Behandlungsaufträge, Haftung des Geschäftsführers.

3. VwGH – Administrativrecht83 UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5735Jus-Extra VwGH-A 2014, 14 Heft 344 v. 1.5.2014

AWG 2002 § 73

Auch der Geschäftsführer einer GmbH kann als Verpflichteter gem § 73 Abs 1 und 2 AWG 2002 herangezogen werden, wenn er im Rahmen seiner faktischen Anordnungsbefugnis in dieser Eigenschaft dafür ursächlich ist, dass Abfälle nicht gemäß den Bestimmungen des AWG 2002 gelagert oder behandelt werden.

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