Tir JWG § 25
Die dem Land Tirol vorbehaltene Vermittlung der Annahme an Kindes Statt zählt nicht zur Hoheitsverwaltung.
VwGH, 06.03.2014, 2013/11/0205
Tir JWG § 25
Die dem Land Tirol vorbehaltene Vermittlung der Annahme an Kindes Statt zählt nicht zur Hoheitsverwaltung.
VwGH, 06.03.2014, 2013/11/0205