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In Fragen des religiösen Glaubens trifft den Staat eine Verpflichtung zur Unterbindung von kritischen Äußerungen, die von Gläubigen als extrem beleidigend und provokativ erlebt werden.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4786Jus-Extra OGH-St 2014, 5 Heft 343 v. 1.4.2014

StGB § 188, MRK Art 9, MRK Art 10

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