vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begünstigter Behinderter.

5. OGH – Zivilsachen60.02 BEinstGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5528Jus-Extra OGH-Z 2014, 15 Heft 343 v. 1.4.2014

BeinstG § 8 Abs 6 lit b idF BGBl I Nr 2010/111

Begünstigte Behinderte, die nach dem 31.12.2010 neu eingestellt werden, haben nunmehr vier Jahre lang keinen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Einstellung (noch) nicht begünstigte Behinderte sind, können – jedenfalls nach Ablauf der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses – nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses rechtswirksam gekündigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte