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Grundbuchseingaben, elektronische Eingabe, Anschluss von Beilagen, Verbesserungsmöglichkeit.

5. OGH – Zivilsachen20.11 GrundbuchrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2014/5518Jus-Extra OGH-Z 2014, 13 Heft 343 v. 1.4.2014

GBG § 82a, GOG § 89, GOG § 89c, ERV 2006 § 1, ForstG § 15a

Sind Rechtsanwälte oder Notare nach § 89 Abs 5 Z 1 GOG nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zu Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet,

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