BDG 1979 § 44
Die Weisung des Dienstgebers an einen Postbuslenker, in Angelegenheit einer Kundenbeschwerde gegen den Postbuslenker wegen seiner Dienstausübung unmittelbar Kontakt mit der Gemeinde als Auftraggeber des Citybusses Kontakt aufzunehmen, betrifft nicht den „außerdienstlichen“ Bereich und ist daher zulässig.