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Aktuar, Verantwortlichkeit; Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, Bildung.

3. VwGH – Administrativrecht57 VersicherungenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5714Jus-Extra VwGH-A 2014, 9 Heft 343 v. 1.4.2014

Aktuar, Verantwortlichkeit, Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, Bildung.

PensionskassenG § 12 Abs 2, PensionskassenG § 20a Abs 1, PensionskassenG § 36 Abs 1 Z 8, VStG § 9

I. § 20a Abs 1 PKG enthält keine ausdrückliche Anordnung einer besonderen verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung in Abweichung von § 9 Abs 1 VStG des zu bestellenden Aktuars. Dieser ist nicht schon auf Grund seiner Bestellung in diese Funktion ein gem § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellter besonderer Verantwortlicher.

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