Dieser Beitrag setzt nunmehr die Serie an Darstellungen der Zuständigkeitsabgrenzungen1 innerhalb der zwei Finanzstrafbehörden fort, da aufgrund aktueller Änderungen im Finanzstrafrecht die Besprechung der neuen Rechtslage Priorität beanspruchte. Die vorangegangenen drei Beiträge beschäftigten sich mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amts für Betrugsbekämpfung (ABB) als Finanzstrafbehörde. Abschließend zu den ersten drei Beiträgen zur Zuständigkeitsabgrenzung des ABB wird ein für die Praxis entwickeltes Fallprüfungsschema dargestellt und im Anschluss mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Zollamtes Österreich (ZAÖ) als Finanzstrafbehörde gemäß der anzuwendenden Geschäftsverteilung begonnen.

