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Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 4)

Finanzstrarecht AktuellStB Dr. Christian HuberJSt 2025, 263 Heft 3 v. 9.7.2025

Dieser Beitrag setzt nunmehr die Serie an Darstellungen der Zuständigkeitsabgrenzungen11 Huber, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen, JSt 2023, 113; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 2), JSt 2023, 527; ders, Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 3), JSt 2024, 138. innerhalb der zwei Finanzstrafbehörden fort, da aufgrund aktueller Änderungen im Finanzstrafrecht die Besprechung der neuen Rechtslage Priorität beanspruchte. Die vorangegangenen drei Beiträge beschäftigten sich mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amts für Betrugsbekämpfung (ABB) als Finanzstrafbehörde. Abschließend zu den ersten drei Beiträgen zur Zuständigkeitsabgrenzung des ABB wird ein für die Praxis entwickeltes Fallprüfungsschema dargestellt und im Anschluss mit der Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Zollamtes Österreich (ZAÖ) als Finanzstrafbehörde gemäß der anzuwendenden Geschäftsverteilung begonnen.

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