OGH, 08.10.2024, 14 Os 28/24k
Eine höchst instruktive Stellungnahme zu den Voraussetzungen der subjektiven Rechtfertigungselemente im materiellen Strafrecht erstattet der OGH hier wie folgt:
„[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * M* des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Erstgericht die Unterbringung der Genannten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 StGB an.

