In Ausübung der Verpflichtung des § 25a Abs 1 StPO für die zuständige Staatsanwaltschaft vorgenommene Verfahrenshandlungen einer unzuständigen Staatsanwaltschaft haben keinen Einfluss auf die gesetzliche Zuständigkeit
JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2025/1JSt 2025, 90 Heft 1 v. 18.3.2025