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Ordnungsstrafverfahren – Nichteinnahme von verordneter Medikation

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/68JSt 2024, 619 Heft 6 v. 30.12.2024

§ 107 Abs 1 Z 5 StVG

Zu den Gegenständen, die dem Strafgefangenen nach § 33 StVG nicht ordnungsgemäß überlassen wurden, zählen auch verborgen gesammelte (gehortete) Medikamente.

OLG Wien, 18.04.2024, 32 Bs 77/24v

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